Stiftung LEBENSNERV, FORUM PSYCHOSOMATIK 1/01 |
"...wird der Angeklagte zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von
5.000 Mark verurteilt. Der Betrag soll einer gemeinnützigen Einrichtung
zugute kommen." Alltag in einem deutschen Gerichtssaal. Der Richter oder die
Richterin entscheidet dann, welcher gemeinnützigen Einrichtung der Betrag
zufließen soll. Oft wird dann das "Rote Kreuz" genannt oder
Einrichtungen, die den RichterInnen persönlich bekannt sind. Alle
Oberlandesgerichte führen Listen mit einem Verzeichnis von
gemeinnützigen Einrichtungen, die die RichterInnen als Hilfe für ihre
Entscheidung benutzen können. Auch die Stiftung LEBENSNERV ist in allen
Listen der Republik vertreten, leider sind wir aber nicht so bekannt wie etwa
das "Rote Kreuz". Falls Sie also Kontakt zu einem Richter oder einer Richterin
haben, die Geldbußen zuweisen können (meist in Strafsachen), fragen
Sie ihn oder sie doch einfach einmal, ob er die Stiftung LEBENSNERV kennt und
sich vorstellen könne, ihre Arbeit zu unterstützen. Wir schicken der
betreffenden Person dann gerne Informationen über unsere Arbeit und
vorbereitete Zahlkarten. Diese Zahlkarten dürfen keine Spendenzahlkarten
sein, da die Straftäter ihr Bußgeld ja nicht absetzen dürfen. -
Apropos Zahlkarte: In dieser Ausgabe finden Sie nur den Spendenzahlschein.
Wenn Sie als ZustifterIn tätig werden möchten, so rufen Sie uns
kurz an - wir senden Ihnen dann den Zustiftungszahlschein.
Als
Vorstand bedanken wir uns bei allen SpenderInnen und ZustifterInnen, die uns im
letzten Jahr unterstützt haben und so erst die Arbeit für eine
ganzheitliche Sicht der MS möglich gemacht haben!
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