FORUM PSYCHOSOMATIK

Zeitschrift für Psychosomatische MS-Forschung, 23. Jahrgang, 1. Halbjahr 2013

Im Interesse der Patienten:

Kritischer Umgang mit Medikamentenherstellern

Patientenbeschwerden, Behandlungsfehler, Ärztepfusch – immer wieder bestimmen diese Begriffe die Schlagzeilen. Mitte 2012 erregte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Gemüter, wonach die Bestechung von niedergelassenen Ärzten nicht strafbar sei. Sie handelten ja nicht als „Beauftragte der Krankenkassen“. Der Hintergrund: Einige niedergelassene Ärztinnen und Ärzte hatten sich für die Verordnung von Medikamenten eines bestimmten Herstellers von diesem bezahlen lassen. Patientinnen und Patienten mögen sich da fragen, ob ihr Hausarzt wirklich die bewährtesten und sichersten Pillen für sie aufschreibt. Die Folge: Ein zunehmender Vertrauensverlust gegenüber der Ärzteschaft.

Suchen Ärzte wirklich immer die besten Medikamente zur Behandlung ihr er P atienten aus? W ie sehr werden sie beeinflusst, teure Neuentwicklungen zu verschreiben? Und wer verdient daran? Antworten auf diese Fragen versuchen die Mitglieder der Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte, MEZIS e.V., zu finden. Letztes Jahr feierten sie ihr fünfjähriges Bestehen. Seit der G ründung 2007 konnten über 350 Kolleginnen und Kollegen für den Verein gewonnen werden.

MEZIS steht für „Mein Essen zahl ich selbst“ in Anlehnung an die amerikanische Initiative „no free lunch“. Hintergrund: Ärztliche Fortbildungsveranstaltungen werden, einschließlich des anschließenden Abendessens, meist von Medikamentenherstellern bezahlt. Und die erwarten, unausgesprochen natürlich, Gegenleistungen.

Um den Einfluss der Pharmafirmen auf ihre Verordnungen zu verringern, haben MEZIS-Ärztinnen und -Ärzte sich als Ziele gesetzt:

Im Fal le des ak tuellen BGH-Urteils hat MEZIS eine deutliche Position: Entgegen dem BGH-Urteil z eigt die Realität ganz klar, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Beauftrage der Krankenkassen sind. Das Urteil bedeutet aber keineswegs, dass sie bestechlich sein dürfen. Der BGH trägt dem Gesetzgeber auf, Klarheit zu schaffen. Und die muss laut MEZIS heißen: Auch Ärztekorruption muss strafbar sein.

Dr. Eckhard Schreiber-Weber,Allgemeinmediziner und MEZIS-Vorstandsmitglied, wendet sichauch an die Adresse der Ärztekammern: „Verschaffen Sie unserer Berufsordnung endlich Geltung. Hier ist unzweideutig festgelegt, dass es Ärztinnen und Ärzten nicht gestattet ist, für die Verordnung von Arzneimitteln und anderen Produkten eine Vergütung oder andere Vorteile zu fordern oder anzunehmen.Dazu muss man nicht auf ein neues Gesetz warten!“

Ob per Gesetz oder mittels Selbstverpflichtung: Ärzte sind gut beraten, wenn sie die Interessen ihrer Patienten in den Fokus ihres Handels stellen, auf der Bas is wis senschaftlicher, evidenzbasierter Erkenntnisse. Das erwarten die Patienten zu Recht!



Kontakt:
MEZIS – Mein Essen zahl ich selbst

Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte
Dr. med. Eckhard Schreiber-Weber
Parkstr. 48
32105 Bad Salzuflen
Tel.: 05222 – 61901
E-Mail: schreiber-weber@mezis.de


oder


Nik Koneczny
Internist
Westender Weg 2a
58313 Herdecke
Tel.: 02330 – 974767
E-Mail: koneczny@mezis.de
www.mezis.de







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